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Um die Klimaschutzziele umzusetzen, fördern vor allem die Bundesregierung, aber auch die Bayerische Staatsregierung Anstrengungen in diesem Bereich durch finanzielle Anreize. Mit Ihrem privaten Sanierungs- oder Bauvorhaben können Sie teilweise lohnende Förderprogramme abrufen.
Gefördert werden vor allem Heizungsmodernisierung, Solarkollektor- und Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen, Holz- oder Biomasseanlagen, Blockheizkraftwerke und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, aber auch Einzelmaßnahmen für einen verbesserten Wärmeschutz, wie Wärmedämmung an Dach, Wand, Kellerdecke oder neue Fenster.
Das Förderangebot für energetische Sanierungen, effiziente und ökologische Anlagentechnik oder energiesparende Neubauprojekte ist groß, aber auch ständig im Wandel. Die Vielfalt der Programme und Konditionen für einzelne Fördermaßnahmen und die häufigen, oft sehr kurzfristigen Änderungen machen es schwer, den Überblick zu behalten. Den notwendigen Durchblick bieten Förderdatenbanken im Internet oder der stets aktuelle „Förderkompass“ der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Energieagenturen, erhältlich zum Download unter: www.energieagenturen.info
Um Fördergelder der KfW zu erhalten, müssen Sie eine Energieberaterin oder einen Energieberater mit BAFA-Zertifizierung einbeziehen. Die Vor-Ort-Beratung wird auch weiterhin durch die BAFA gefördert. Wenn Sie sich über Art und Umfang der geplanten Maßnahmen im Klaren sind, muss zunächst ein schriftliches Angebot eingeholt werden. Denn nur auf dieser Grundlage kann ein Förderantrag gestellt werden.
Der Auftrag und der Baubeginn dürfen erst erfolgen, wenn eine Förderbewilligung oder eine Bewilligung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurden. Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen, zum Beispiel das „Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)“ der BAFA.
Aktuelle Informationen zu bestehenden Fördermöglichkeiten finden Sie vor allem über die Förderdatenbanken im Internet. Hier können Sie gezielt nach Förderangeboten zu den von Ihnen geplanten Modernisierungs- oder Neubauvorhaben suchen. Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen, die Konditionen und die Höhe der zu vergebenden Darlehen und Zuschüsse sowie Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie auf den Internetseiten der KfW, der BAFA und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie.
Neben Zuschüssen für die Vor-Ort-Energieberatung wird durch die BAFA auch die Nutzung erneuerbarer Energien, zum Beispiel durch Solarkollektoren, Wärmepumpen oder Biomasseanlagen wie zum Beispiel Holzpelletkessel gefördert: Das aktuelle Förderprogramm ist das „Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)“.
Informationen: www.bafa.de
Die umfangreichsten Förderprogramme werden durch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt. Die Antragstellung für eine KfW-Förderung kann über alle Sparkassen und Banken erfolgen. Die Förderungen werden in Form von zinsgünstigen Darlehen, Tilgungszuschüssen oder als direkte Zuschüsse gewährt. Die KfW fördert neben dem energieeffizienten Neubau vor allem Sanierungsmaßnahmen, die das Haus zum KfW-Effizienzhaus machen.
Darüber hinaus sind aber auch Einzelmaßnahmen (zur Wärmedämmung oder zur Modernisierung der Anlagentechnik) und Kombinationen aus Einzelmaßnahmen förderfähig. Hierfür werden bestimmte Anforderungen an die Qualität der Bauteile gestellt und neuerdings auch an die Bauausführung und die Baubegleitung bzw. Energieberatung. Bauherrinnen und Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.
Informationen: www.kfw.de
Der Freistaat Bayern fördert über das „Bayerische Modernisierungsprogramm“ die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, auch im Hinblick auf Energieeinsparung und CO2-Vermeidung. Die Konditionen dieses Förderprogramms orientieren sich teilweise an den KfW-Förderprogrammen. Die Zuständigkeit liegt beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.
Anträge können bei der Stadt Nürnberg gestellt werden (www.nuernberg.de).
Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Freistaat Bayern seine Bürgerinnen und Bürger bei energetischen Maßnahmen an ihren Wohngebäuden. Konkret geht es um innovative Heizungen und Speicher und um die bessere Integration von Ein- und Zweifamilienhäusern in das zukünftige Energiesystem. Im Fokus stehen selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser (einschließlich Reihenhäuser).
Informationen und Antragstellung: www.energiebonus.bayern
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage, eine Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle) planen, dann gehen zusätzlich zu den Förderungen die möglichen Einkünfte durch die Einspeise- und Eigenverbrauchsvergütung bei der Stromeinspeisung auf Ihr Konto. Maßgeblich dafür sind die Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Informationen: www.bafa.de und www.bmwi.de
Förderung von Maßnahmen, die durch effizienten Einsatz von Energie erhebliche Mengen CO2 einsparen: zum Beispiel Installation effizienter Heizsysteme wie Erdgasbrennwerttechnik oder Wärmepumpe, Umstellung auf Fernwärme, Einbau von KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerke oder Brennstoffzellen-Heizsysteme), PV-Anlagen oder Solarstromspeicher des Angebots „N-ERGIE Solarstrom“ (Miet- oder Kaufmodell), Errichtung von Wand-Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Informationen zu Förderbedingungen und Antragstellung: www.n-ergie.de/CO2
An der U-Bahn-Haltestelle Plärrer
Kostenfreies Servicetelefon: 08 00/100 80 09